35] Vorbereitung auf die Neuverpachtung

August
2023 

Erkenntnisse aus der letzten Verpachtung der Jagdreviere

An der Herbstversammlung vom 28. Sept. 2022 war unter anderem die rechtzeitige Vorbereitung der Jagdgesellschaften auf die nächste Pachtperiode ein Thema. Sowohl Thomas Stucki, Leiter Sektion Jagd und Fischerei, wie auch Vera Beerli, Rechtskonsulentin Jagd Aargau, haben ihre Erkenntnisse aus der letzten Jagdrevierverpachtung 2019-2026 erläutert.

 

» § 3 - 7 Aarg. Jagdgesetz (AJSG)

» § 2 - 4 Aarg. Jagdverordnung AJSV)

» Art. 60 - 79 Vereinsrecht (ZGB)

 

 

34] Teilrevision Aarg. Jagdverordnung per 1.1.2023

Novemer
2022 

Kleine Revision Jagdverordnung 2023

Mit der vorliegenden kleinen Jagdverordnungsrevision, die auf den 1.1.2023 in Kraft tritt, konnten einige Anliegen des AJV Jagd Aargau umgesetzt werden. Insbesondere die gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Jagdaufsicht bei Einsätzen im Strassenverkehr war ein vielgehegter Wunsch. Aber auch die Erweiterung der Bejagungsmöglichkeit auf Rehwild; die Anpassung der Nachsuche-Pflicht; die Vereinfachung der Rehwildabschussplanung und die neue Regelung bei Fehlabschüssen sind Anliegen, die von einer grossen Zahl unserer Mitglieder unterstützt werden.

» Synopse Aarg. Jagdverordnung 2022/2023

» Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV)

» Jagdvorschriften JagdAargau

 

 

33] Aargauer Waldgesetz - Anhörung JagdAargau

September
2022 

Das Aarg. Waldgesetz wird teilrevidiert

Mit der Teilrevision des Aarg. Waldgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Schutzwaldpflege auch im Aargau umgesetzt und mit Beiträgen unterstützt werden kann. Das Waldgesetz soll zudem an verschiedene veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Vorgesehen sind dabei «Zonen für intensive Formen der Freizeitnutzung» im Wald. 

In der vor kurzem abgeschlossenen Anhörung äussert sich JagdAargau vor allem zur vorgesehenen gesetzlichen Verankerung der Bestimmung des geltenden Richtplans, wonach Gemeinden für intensive Formen der Freizeitnutzung raumplanerische Zonen ausscheiden können. Die Beunruhigung des Lebensraumes der Wildtiere darf nicht ausgedehnt werden.

 

 

 

32] Thesen Vision Jagd 2025

August
2022 

„Grundlagen
für die jagdpolitische Diskussion“

Das Projekt „Vision Jagd 2025“, das helfen soll Rahmenbedingungen sicherzustellen, welche im Aargau weiterhin die Ausübung einer freiheitlichen und verantwortungsvollen Jagd gewährleisten, hat einen wichtigen Meilenstein erreicht.

In einem Papier werden die Thesen und Massnahmen aufgezeigt, die aus den Inputs des Zukunftsseminars erarbeitet worden sind. In einem weiteren Schritt werden jetzt die vorgeschlagenen Massnahmen konkretisiert.

» Mitteilungsblatt Nr. 32 "Thesen Jagd 2025"

» Mitteilungsblatt Nr. 31 "Impulse Jagd 2025"

» Mitteilungsblatt Nr. 30 "Vision Jagd 2025"

 

 

31] Impulse für Vision Jagd 2025 Zukunftsseminar

Januar
2022 

Zukunftsseminar vom 13. Jan. 2022

Das Zukunftsseminar vom 13. Januar 2022 im Gesundheitszentrum Süssbach, Brugg, war mit 110 Teilnehmern sehr gut besucht. Aus dem Seminar „Vision Jagd 2025“ sollen Erneuerungsvorschläge hervorgehen, die in den anschliessenden Prozess einer möglichen Gesetzesrevision einfliessen können.

Das beiligende Mitteilungsblatt Nr. 31 zeigt noch keine Ergebnisse, viel mehr eine eindrückliche Schilderung über den Ablauf, die Interessen und die Wünsche der Aargauer Jägerschaft. 

» Mitteilungsblatt Nr. 31 "Impulse Jagd 2025"  

» Mitteilungsblatt Nr. 30 "Vision Jagd 2025"

 

 

30] Vision Jagd Aargau 2025 - Rehkitz-Markierung Schweiz

Oktober
2021 

Zukunftsseminar Jagd Aargau

Nach der Ablehnung des revidierten Eidgenössischen Jagdgesetzes 2020 stehen offene Punkte zur weiteren Jagdausübung im Kanton Aargau an. Mit Regierungsrat Stephan Attiger konnte vereinbart werden, dass JagdAargau in einer breiten Vernehmlassung Ideen für die zukünftige Jagdentwicklung erarbeiten kann.  

Wir müssen uns in den wichtigsten Punkten darüber einig sein, wohin wir wollen. Um Klarheit darüber zu erlangen, sollen jetzt in einem zweistufigen Vorgehen die Grundlagen für einen Massnahmenplan für die nächsten Jahre herauskristallisiert werden.

Spannende Erkenntnisse aus einem Langzeitprojekt

Ziel des Langzeitprojektes "Rehkitz-Markierung Schweiz" ist es, neue Erkenntnisse zur Biologie des Rehwildes und Grundlagen für Managemententscheide zu gewinnen sowie die Strukturen der lokalen Bestände und deren Dynamik besser kennenzulernen. Inzwischen sind rund 20000 Rehkitze markiert worden, von denen rund 4000 später wieder aufgefunden worden sind. Aktuell werden jährlich rund 800 Kitze mit einer kleinen Ohrmarke versehen.   

» Mitteilungsblatt Nr. 30 "Vision Jagd 2025"

» Rehkitzmarkierung - Langzeitprojekt

 

 

29] Biken neben dem Waldweg verboten

August
2021 

Verbotene nachteilige Nutzung im Wald

Seit einigen Jahren steigt die Zahl von Bikern, welche abseits der Wege durch den Wald fahren. Im Kanton Aargau ist dies verboten. Allerdings hapert es bei der Durchsetzung dieser Vorschrift durch die Behörden.
Ein Bike-Gesetz existiert nicht. Hingegen gibt es heute schon in verschiedenen Gesetzen Vorschriften, welche auch für Biker gelten. JagdAargau hat sich schon vor Corona entschieden, ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag zu geben, damit wir die Rechtslage insgesamt besser abschätzen und stark betroffene Jagdvereine unterstützen können.

Interessenabwägung zwingend

Da Ausnahmebewilligungen vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen werden, müssen in jedem Einzelfall die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden.  

» Mitteilungsblatt Nr. 29 "Biken abseits Waldwegen"

 

 

28] Jungtierrettungsaktion zum 10. Mal durch Stiftung Wildtiere Aargau

Mai
2021 

Seit mehr als 10 Jahren setzt sich die Stiftung Wildtiere Aargau für die Förderung eines gesunden Wildbestandes sowie die Bewahrung und Schaffung natürlicher Lebensräume für die heimischen Wildtiere ein. Ein Schwerpunkt in der Tätigkeit ist die Aktion „Rettet die jungen Wildtiere“, die jetzt bereits zum elften Mal durchgeführt wird.

Im Vordergrund der Aktion „Rettet die jungen Wildtiere“ stehen zwar die Rehkitze. Wiesen, insbesondere Heuwiesen, bieten aber auch anderen Säugern – etwa Feldhasen und Füchsen – sowie bodenbrütenden Vögeln, Amphibien, Lurchen und zahlreichen Insekten einen Lebensraum.

» Mitteilungsblatt Nr. 28 "Rettet die jungen Wildtiere"

 

 

27] Hundeprüfungen, Online-Statistik und Abstimmung

September
2020 

Um uns herum «tobt» zur Zeit der Abstimmungskampf um die Deutungshoheit im Einsatz für Natur und Wild.

Jagd Aargau hat dazu Stellung bezogen, am 27.9.2020 wissen wir mehr.

Wie immer das Resultat ausfällt, die Vorfreude auf die Gesellschaftsjagd wird dadurch nicht getrübt. Dazu wünschen wir allen ein kräftiges Waidmannsheil mit meinem speziellen Glückwunsch den neu geprüften Hundeführerinnen und –führern.

 

» Mitteilungsblatt Nr. 27

- Eignungsprung Apport/Wasser
- Kant. Schweiss- und Fährtenschuhprüfung
- Online-Jagdstatistik (Fakten Herbst 2020)
- Entwurf Jagdverordnung (Bleifreie Munition)

 

26] Onlinestatistik - Verzicht auf Namenserfassung

Juli
2020 

Der Einsatz von Jagd Aargau im Zusammenhang mit der Einführung der Online-Jagdstatistik hat etwas bewegt. Den Bedenken aus der Jägerschaft in Bezug auf den Schutz von Personendaten soll Rechnung getragen werden, dass auf die Personalisierung der Daten – das heisst auf die Erhebung der Namen des Jägers oder der Jägerin, welche Daten in die Online-Statistik eingeben – verzichtet wird. Dazu muss die Software der Online-Statistik angepasst werden. Wie die Abteilung Wald erklärt, werden bis Mitte August die dazu notwendigen Anpassungen vorgenommen. Dabei werden die Personendaten vollständig aus der App entfernt.

Wie die Abteilung Wald aber betont, ist die Erhebung der Angaben zur Lokalität/Verortung, zum Datum und zum Gewicht beim Schalenwild gestützt auf die vorhandenen Rechtsgrundlagen zulässig.

» Mitteilungsblatt Nr. 26 
   "Onlinestatistik ohne Namenserfassung"

 

25] Onlilnestatistik - Einwendung gegen das vorliegende Projekt

Dezember
2019 

Aufgrund der Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe von Jagd Aargau, aber auch der Reaktionen aus der Jägerschaft, hat JagdAargau in geeigneter Form Einwendung gegen die Online-Jagdstatistik – wie sie aufgegleist ist und bereits 2021 obligatorisch werden soll – erhoben. Gleichzeitig sind Gespräche mit dem Departement eingeleitet worden mit dem Ziel einer für alle Seiten einvernehmlichen Lösung.

 

» Mitteilungsblatt Nr. 25 "Jagdstatistik Online"

 

 

 

24] Aussenansicht auf die Aargauer Jagd - Revierjagd ist eine gute Lösung

November
2019 

„Für mich ist die Revierjagd eine gute Lösung“,
stellt der Verfasser einer Maturaarbeit in seinem persönlichen Fazit fest. Die umfangreiche und gut dokumentierte Arbeit eines jungen Aargauers, die zum Ziele hatte, herauszufinden, ob es die Revierjagd im Aargau braucht, oder ob Alternativen oder gar eine komplette Abschaffung der Jagd sinnvoller wären, eröffnet eine interessante Aussensicht auf die Jagd.

In seinem persönlichen Fazit kommt der Verfasser der Arbeit zum Schluss: „Für mich ist die Revierjagd eine gute Lösung. Die Jäger kennen ihre Reviere und können sie dementsprechend pflegen. Da ich während des Entstehens meiner Arbeit einige Jäger kennenlernen durfte, weiss ich, dass viele von ihnen ihr Hobby ernst nehmen und sich verpflichtet fühlen, das Beste für die Natur und die Tiere zu tun. Ich denke, dass wir trotz allem dankbar sein sollten, dass Jäger so viel Zeit und Kraft in etwas stecken, das eigentlich uns allen gehört und auch von uns allen genutzt wird.“

» Mitteilungsblatt Nr. 24 "Aussenansicht"

 

 

23] Digitalisierung / Rothirsch im Aargau

Oktober
2019 

Die Präsentation der geplanten Online-Statistik an der Herbstversammlung in Buchs hat gezeigt, dass dieses Projekt mit grosser Verunsicherung und vielen offenen Fragen verbunden ist.

Die Rückmeldungen unserer Jäger wird der Vorstand bündeln und in gewohnter Weise die Anliegen bei den zuständigen Stellen des Kantons vortragen.

Gutes darf nicht der Feind des Bessern sein, und wir streben alle nach dem Bessern.

 

Mitteilungsblatt Nr. 23

upload/Newsletter/23_Digital.jpg

22] Umtriebsentschädigung Wild

Mai
2019 

Was früher ein von der Jagdgesellschaft vergüteter Job war, ist heute eine gemeinwirtschaftliche Leistung an der Allgemeinheit. Gemeint ist der Einsatz bei verunfallten Tieren am Strassenrand.

Die kurz gefasste Leitlinie sieht eine moderate Entschädigung in der Form einer Pauschale von 200 Franken vor. Die Entschädigung steht dem Jagdverein zu. Es wird ins Ermessen des Jagdvereins gestellt, ob er überhaupt solche Forderungen an die obligatorische Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters richten will und wie er, falls er sich dazu entschliesst, die Entschädigungen verwenden will.

 

upload/Newsletter/22_Umtriebsentsch.jpg

21] Afrikanische Schweinepest ASP

April
2019

Für die Eintragung der Afrikanischen Schweinepest und die Verschleppung über weite Distanzen ist nicht das Wildschwein sondern der Mensch das Hauptproblem. Die Früherkennung der Viruskrankheit, die neben den Wildschweinen auch die Hausschweine gefährdet, ist sehr wichtig. Der Jagdaufsicht kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Der Veterinärdienst ruft daher auf, bei Totfunden von Wildschweinen und Tieren, die bei Hegeabschüssen erlegt wurden, konsequent Tupferproben von Blut oder Milz und bei stark zersetzten Kadavern nach Möglichkeit Knochenmarkproben zu nehmen.

Befürchtet wird die Einschleppung der ASP sowohl in Hausschweinbestände als auch in Wildschweinpopulationen. In beiden Fällen dürfte der Mensch das Hauptrisiko sein. „Über grössere Distanzen wird das Virus durch menschliche Aktivitäten verbreitet“, erklärt die Kantonstierärztin. „Infizierte kranke und geschwächte Wildschweine wandern nicht mehr weit, sondern verkriechen sich eher.“ Man rechne aufgrund von Daten aus dem Baltikum mit einer Ausdehnung der ASP alleine durch Wildschweine über eine Distanz von 20 bis 30 Kilometern im Jahr. „Die Einschleppung der ASP in Wildschweinbestände“, so Barbara Thür, „erfolgt in einem ASP-freien Land  meistens durch unsachgemäss in der Natur entsorgte Lebensmittel oder wenn Wildschweine Zugang zu Siedlungsabfällen haben“.

 

» Wildkrankheiten Afrikanische Schweinepest ASP

» Mitteilungsblatt Nr. 21 "Afrikanische Schweinepest ASP"

 

 

upload/Newsletter/21_ASP.jpg

20] Frangible-Munition für den Fangschuss

August
2018 

Die Nottötung von verletzten Wildtieren kann Jägerinnen und Jäger – insbesondere aber die Organe der Jagdaufsicht – in heikle Situationen bringen. Oft ist wird die Abgabe eines Fangschusses problematisch. Als Hilfsmittel in solchen Situationen steht so genannte Frangible-Munition zur Verfügung. Jagd Aargau hat jetzt ein Grundlagenpapier für den Einsatz dieser Spezialmunition erarbeitet.

Gemäss Jagdverordnung sind für den Fangschuss aus naher Distanz, wie er bei Nottötungen zur Anwendung gelangt, Faustfeuerwaffen und Einsatzpatronen in Flinten (Mindestkaliber .22) gestattet. Weil es beim Einsatz der vorgeschriebenen Munition aber zur Gefährdung der Umgebung – und im ungünstigsten Fall zu Sach- oder gar zu Personenschaden – kommen kann, ist für solche Fälle Spezialmunition, so genannte Frangible-Munition, verfügbar. Bei dieser Munition besteht das Geschoss aus gesinterten Metallpartikeln. Das Geschoss zerplatzt beim Auftreffen auf harte Ziele, zum Beispiel auf Asphaltstrassen oder Steine, nicht jedoch beim Auftreffen auf weiche Ziele.

Die wichtigste Eigenschaft der Frangible-Munition besteht darin, dass eine Gefährdung von Objekten, die sich hinter dem Ziel befinden, vermieden wird. Florian Wahl gibt aber zu bedenken: „Frangible-Munition ist letale Munition.»

» Grundlagenpapier Frangible-Munition

» Mitteilungsblatt Nr. 20 "Frangible-Munition"

Waffen und Munition (Frangible)

 

 

19] Wildbrethygiene, Ausbildung mit Fachkundeausweis

Februar 2018 

Wildbret ist ein hochwertiges Nahrungsmittel aus natürlicher Quelle. Seine Verwertung setzt aber ein sorgfältiges und sachgerechtes Vorgehen voraus. Dabei sind verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten. JagdAargau hat Leitlinien erstellt, die helfen, auffällige Veränderungen besser zu erkennen und bietet Kurse an, in denen die Fähigkeit zur Wildbretuntersuchung erlangt werden kann.

» Leitlinien Wildbrethygiene

 

 

 

 

18] Schwarzwildgewöhnungsgatter

2017
Sept.

Jagdhunde sammeln im Schwarzwildgewöhnungsgatter Erfahrungen mit Wildschweinen und lernen deren Wehrhaftigkeit kennen. Der Hundeführer hat die Möglichkeit, das Verhalten seines Hundes anzupassen und somit den Hund – und auch das Schwarzwild – vor Verletzungen zu schützen.

Die Zulassungsbedingungen und die Gatterordnungen, die unbedingt einzuhalten sind, können unter der jeweiligen Website nachgelesen werden. Ebenfalls kann über diese Homepage ein freier Termin gebucht werden.

> Schwarzwildgewöhnungsgatter Elgg ZH

> Schwarzwild Altmühlthal, Bayern

 

 

 

17] Nachsuche - Leitlinien als Hilfsmittel für Wild und Jäger

April 2017 

Die Jagd bewegt sich oft sozusagen in „verminten“ Gebieten. Das trifft auch auf den Bereich der Nachsuche zu. Es gibt (auch) zur Nachsuche zwar gesetzliche Vorschriften. Aber sie lassen oft Raum für Interpretation zu. Immerhin hat sich das Bundesgericht im vergangenen Jahr nicht nur klar zur Pflicht zur Nachsuche geäussert, sondern auch festgestellt, dass das Unterlassen der Nachsuche gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Zum Schutz der Wildtiere – aber auch der Jägerinnen und Jäger – hat jetzt Jagd Aargau „Leitlinien für die Nachsuche“ erarbeitet, die als Hilfsmittel dienen sollen.

» Leitlinien Nachsuche

 

 

 

16] Leinenpflicht - a de Leine isch er en Feine

März
2017 

Mehr als die Hälfte der Halterinnen und Halter der rund 30'000 Hunde im Kanton Aargau beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über die Leinenpflicht. Das lässt sich aus einer Umfrage ableiten, die Jagd Aargau vor drei Jahren bei den Jagdgesellschaften durchgeführt hatte. Leider gibt es aber noch (zu) viele Hundehalterinnen und Hundehalter, die überzeugt sind, dass ihr Liebling im Wald keine Leine braucht. Angesichts der Zunahme der Zahl der Risse von Wild durch freilaufende Hunde, aber auch der Bedeutung des Schutzes der wild lebenden Säugetiere, Vögel und Amphibien in der für sie entscheidenden Zeit zwischen April und August, haben Jagd Aargau und der Kantonalverband Aargauer Kynologen (KVAK) gemeinsam eine Sensibilisierungskampagne für die Leinenpflicht gestartet.

Damit die Plakate im nächsten Jahr wieder Beachtung finden, sollten sie im Herbst demontiert werden.

 

 

upload/Logos/shop.jpg

 

 

15] Jagdliche Leistungen für die Allgemeinheit - 11 Mio durch Aargauer Jäger

Oktober
2016

Die Jägerinnen und Jäger selber wissen zweifellos, welche Leistungen sie für die Allgemeinheit erbringen. Sei das nun beim Schutz von Mutter- und Jungtieren bei der Rehkitzrettung, beim Lebensraumschutz etwa durch die Pflege von Hecken oder bei der vom Gesetzgeber geforderten Regulierung der Wildbestände, um nur einige dieser Leistungen zu nennen.

Jagd Aargau wollte es aber genau wissen und hat eine neutrale wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Diese „Analyse und Bewertung gemeinwirtschaftlich erbrachter Leistungen der Aargauer Jagdvereine“, kommt zum Schluss, dass die Leistungen der Jagd auf jährlich rund 11 Millionen Franken zu beziffern sind. Das Resultat dürfte da und dort wohl selbst Jägerinnen und Jäger überraschen. Es gibt der Jagd aber auch gewichtige Argumente für ihre berechtigten Forderungen.

»

 

 

 

 

14] Einstz in heiklen Situationen

Oktober
2016

„Jäger hielt Katze für Fuchs“ oder „Hündin auf wehrlosen Fuchs losgelassen“: Das sind Schlagzeilen zu bedauerlichen Vorfällen. Vorfällen, die für die Betroffenen meist böse Folgen nach sich ziehen und die nicht zuletzt Wasser auf die Mühlen der Gegner einer freiheitlichen, verantwortungsvoll ausgeübten Jagd sind. Es ist daher wichtig, die Jägerinnen und Jäger – wie das der Verein Aargauischer Jagdaufseher in verdienstvoller Weise unternommen hat – für die Problematik gewisser Einsätze zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist es aber auch, dass nicht nur Jagdaufseher bei der Erfüllung ihrer Aufgaben über die entsprechenden Hilfsmittel – wie etwa spezielle Munition oder Schalldämpfer – verfügen, sondern auch weitere Mitglieder von Jagdgesellschaften. Es müssten alle Jägerinnen und Jäger, die Einsätze bei verletzten Wildtieren leisten, entsprechend instruiert und ausgerüstet sein.

 

 

 

13] Keine generelle Arrondierung von Revieren - Regierungsrat glättet die Wogen

April
2016

Mit zwei Nachrichten, einer erfreulichen und einer weniger erfreulichen, ist kürzlich die Jägerschaft konfrontiert worden. Die erfreuliche Nachricht betrifft die Neuverpachtung der Jagdreviere. Wie Regierungsrat Stephan Attiger an der Generalversammlung von Jagd Aargau in Würenlingen erklärte, wird auf die vorgesehene Änderung der Verordnung mit Vergrösserung der Reviere verzichtet. Das bedeutet, dass all jene Reviere, die grösser als 200 Hektaren sind, voraussichtlich aus dem Schneider sein dürften. Weniger erfreulich dagegen – auch aus Sicht der Aargauer Jägerinnen und Jäger – ist die Abweisung der Beschwerde der Jagdgesellschaft Lostorf-Wartenfels durch das Bundesgericht. Die Jagdgesellschaft hatte sich gegen die Übernahme der Hälfte der Kosten von Schwarzwildschäden zur Wehr gesetzt. Das Urteil aus Lausanne ist auch deshalb interessant, weil es in Sachen Beitragspflicht an Wildschäden zu ganz anderen Schlüssen kommt als ein Privatgutachten, das Jagd Schweiz seinerzeit hatte erstellen lassen.

 

 

 

12] Umfrage - am Puls der Basis

Februar
2016

Die Jagd steht im Spannungsfeld gesellschaftlicher Entwicklungen. Um die Interessen der Jägerschaft sicherstellen zu können, hat der AJV bei seiner strategischen Ausrichtung diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Dabei spielen auch die Vereinsstrukturen eine wichtige Rolle. Einige dieser gewachsenen Traditionen sind in den letzten Jahren Gegenstand von Diskussionen geworden. Beispielsweise die Art der Durchführung der Generalversammlung oder die Belastung der Jägerschaft durch verschiedenste Anlässe auf diversen Ebenen. Mit einer Umfrage will der AJV-Vorstand jetzt die Meinungen der Basis abholen - um gegebenenfalls Anpassungen der Strukturen vorzunehmen.

 

 

 

11] Revision Aarg. Jagdverordnung - Anpassung an eidg. Vorschriften

Dezember
2015

„Vorausschauend handeln“: Das hat sich der AJV-Vorstand für die laufende Amtsperiode vorgenommen. 2013 hat er eine Arbeitsgruppe „Revision Jagdverordnung“ einberufen. Sie setzte sich zusammen aus Vertretern aller Regionen, der Jagdaufseher, dem Rechtskonsulenten des AJV und mir. Ziel war es, dem Regierungsrat konstruktive Vorschläge zu einer Revision einzelner Kapitel der Jagdverordnung zu unterbreiten. 

Anfangs 2017 ist eine kleine Revision der Verordnung geplant, die schwerpunktmässig die neuen eidgenössischen Vorgaben (Hundeausbildung, Schiesswesen) die Voraussetzungen zur Neuverpachtung (Reviergrösse) und Vereinfachungen bei der Jagdausübung beinhaltet. Weitergehende Revisionsvorschläge des AJV zur Vereinfachung von Jagdplanung, Jagd-prüfung und Jagdaufsicht sind zurzeit zurückgestellt. Wir werden auf der „Fährte“ bleiben.

 

 

 

Mitteilungsblätter

 

 Nr  Erscheinung    

Themen

 

 Link
10  Sept 2015 Wahlempfehlung zu den Eidg. Wahlen upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_10.jpg 

9  Juni 2015 Petition an den Grossen Rat und den Regierungsrat "Die Natur braucht unsere Unterstützung"- Es braucht mehr Geld im Kanton: 10 Franken pro Kopf
- Neuverpachtung 2019-2026: bewährte Organisationen nicht ändern
- Stiftung Wildtiere: Pilotprojekt Feldhasen
 upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_9.jpg

8  Februar 2015 - Wildschadengutachten birgt Zündstoff
- Der Staat haftet
- Kantone können Kosten umlagern
- Schliefenanlagen-Moratorium AJV aufgehoben
- Charity-Gala zugunsten Stiftung Wildtiere Aargau
upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_8.jpg 

7  Oktober 2014 - Erstes Ergebnis der Umfrage der Aargauer Jägerschaft
- Kontroverse Baujagd
- Zu viele Hunderisse
- Vorbehalte gegen die bleifreie Munition
upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_7.jpg
 
 6  Mai 2014 - Verbot von Fotofallen ist unverhältnismässig
- Datenschutz als Begründung des Verbotes
- neue Schiessnachweis für die ganze Schweiz
- Rettet die jungen Wildtiere
upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_6.jpg 

 5  März 2014 - Schliefenanlagen
- Moratorium für Anlagen zur Beübung von Hunden am lebenden Tier
- klare Gesetzeslage
- Verordnung birgt politische Risiken
- gemeinsame Schnittstellen suchen
upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_5.jpg 

 4  Februar 2014 - Zielhilfen (Nachtsichtgeräte)
- Gegen generellen Einsatz von Nachtsichtgeräten
- Ausnahme- und Notstandsregelungen zur Milderung der Schäden
- punktuell und zeitlich begrenzter Einsatz von Zielhilfen
- neuer AJV-Hundebeauftragter heisst Peter Rösch, Nesselnbach
- ausgeglichener Verbands-Rechnungsabschluss 2013
upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_4.jpg 

 3  Juli 2013 - Ala13 15.-18. Aug. 2013 in Lenzburg, Schützenmatte
- Jägerland mit Wildmobil, Demoschiessen, Kulinarium
- Aargauer Wildspezialitäten
- ALA - ein Beispiel für umfassende Öffentlichkeitsarbeit
upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_3.jpg 

2 März 2013 - Aufgepasst
- hohe Wildschweinschäden
- Sanktionen
- Auflösung Jagdgesellschaft
upload/Newsletter/Mitteilungsblatt_2.jpg 
 1 Dez 2012 - Klare Ziele und Strategie für die Amtsperiode
- Pflichtenhefte regeln die Zuteilung der Aufgaben
- Informationsbeauftrager Louis Probst
- Abstimmungskampagne hatte 140'000 Franken verursacht