29] Biken neben dem Waldweg verboten

August
2021 

Verbotene nachteilige Nutzung im Wald

Seit einigen Jahren steigt die Zahl von Bikern, welche abseits der Wege durch den Wald fahren. Im Kanton Aargau ist dies verboten. Allerdings hapert es bei der Durchsetzung dieser Vorschrift durch die Behörden.
Ein Bike-Gesetz existiert nicht. Hingegen gibt es heute schon in verschiedenen Gesetzen Vorschriften, welche auch für Biker gelten. JagdAargau hat sich schon vor Corona entschieden, ein Gutachten zu diesem Thema in Auftrag zu geben, damit wir die Rechtslage insgesamt besser abschätzen und stark betroffene Jagdvereine unterstützen können.

Interessenabwägung zwingend

Da Ausnahmebewilligungen vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen werden, müssen in jedem Einzelfall die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden.  

» Mitteilungsblatt Nr. 29 "Biken abseits Waldwegen"