Schweiz übernimmt die europäische Drohnenregelung ab 1.1.2023

Die Schweiz hat am 24. November 2022 die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung durch die Schweiz beschlossen, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mitteilt. Die neuen Bestimmungen für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab 1. Januar 2023.
 
Will man eine Drohne über 250 Gramm fliegen, so braucht man neu ein Zertifikat. Dafür muss der Test absolviert werden. Er ist kostenlos auf der Website des Bazl machbar und beinhaltet rund 40 Fragen. Zudem müssen alle Drohnen mit Kamera registriert werden. Drohenpilotinnen und -piloten in der offenen Kategorie müssen eine Ausbildung absolvieren.
 
Die europäische Reglementierung setzt Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Es gelten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten sowie Gebietseinschränkungen. Um auf die Anliegen der Bevölkerung einzugehen, wurden Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und Sicherheit eingeführt.
 

Neue Kategorien

Neu wird zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen ein nach einer Ausbildung mit abschliessender Prüfung erlangtes Zertifikat vorweisen können.
 

Offene Kategorie

In der offenen offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne Bewilligung des BAZL geflogen werden. Wenn Sie eine Drohne fliegen, die über 250 Gramm wiegt, sind Sie verpflichtet, eine Schulung und Prüfung zu absolvieren. Umfang und Format der Schulung hängt von der Unterkategorie ab, in der Sie die Drohne fliegen. Es gibt die Unterkategorien A1, A2 und A3.
 
 

Drohnen

Drohnen werden immer häufiger und zu vielerlei Zwecken eingesetzt, und sie dringen auch  in Gebiete ein, welche bisher wenig oder gar nicht durch Störungen beeinträchtigt waren. Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt, sie in die Flucht treibt oder zu Angriffen provoziert. Das ist eine Belastung für die Tiere und  kann das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen. Auch bei einer kleineren Drohne können die hochdrehenden Rotoren zu schweren Schnittverletzungen führen. Beim Absturz einer Drohne können Personen am Boden verletzt werden. Tiere geraten durch tief fliegende Drohnen schnell in Panik, was zu Sekundärschäden führen kann.

Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. Wenn die Drohne schwerer ist als 500 gr braucht es eine Haftpflichtversicherung. Luftaufnahmen sind zulässig - zu beachten sind dabei aber die Vorschriften zum Schutz von militärischen Anlagen und zum Schutz der Privatsphäre.

Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien». Drohnen gehören wie Modellflugzeuge in die Kategorie Unbemannte Luftfahrzeuge. Das Datenschutzgesetz regelt die Privatsphäre, hinzu kommen Verbote für Drohnen in speziellen Naturschutzgebieten sowie lokale Einschränkungen. In Jagdbanngebieten und in Wasser- und Zugvogelreservaten von internationaler und nationaler Bedeutung ist der Betrieb von Drohnen verboten.

Diese Gebiete sind auf der Drohnenkarte des BAZL gelb markiert:

Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des BAZL.

Im Umkreis von 5km rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne vorgängig eine Bewilligung entweder durch den Flugplatzhalter oder bei grösseren Flugplätzen durch die Flugsicherung Skyguide. Auf der Drohnenkarte des BAZL kann man sich darüber informieren. Flughäfen und Flugplätze, die von der Flugsicherung kontrolliert werden, verfügen über eine sogenannte Kontrollzone, die auf der Drohnenkarte blau eingezeichnet ist. Diese Zonen dienen dem Schutz von startenden und landenden Flugzeugen. In Kontrollzonen darf mit Drohnen ohne Bewilligung durch Skyguide nur bis zu einer Maximalhöhe von 150m über Grund geflogen werden.

Ein Flyer des BAZL gibt Auskunft, welche Grundregeln es beim Betrieb von Multikoptern und Minidrohnen zu beachten gilt und ein breit abgestütztes Merkblatt gibt die Verhaltensempfehlungen für die Jagd ab. Mit Rücksicht und dem Einhalten der in diesem Merkblatt aufgeführten Regeln können Pilotinnen und Piloten von Drohnen Störungen vermeiden und so den Stress für Vögel und andere Wildtiere verringern. Dieses Merkblatt hat empfehlenden Charakter und ist nicht auf andere Luftfahrzeuge übertragbar, da deren Störpotenzial nicht vergleichbar ist. Wie bei allen Luftfahrzeugen ist die Privatsphäre zu respektieren:

 

Welche Voraussetzungen sind gegeben zum Start mit der Drohne: