Nachsuchenwesen
Die Nachsuche mit dem geeigneten Hund ist eine unabdingbare Pflicht. Sie ist nach den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit durch jeden Jagdverein im Kanton Aargau sicherzustellen. Jedes nach dem Gesetz jagdbare, verunfallte, kranke oder beschossene und flüchtige Wildtier muss zwingend fach- und zeitgerecht nachgesucht werden.
JAGDAARGAU fördert und unterstützt die im praktischen Einsatz stehenden Nachsuchegespanne bei ihrer wichtigen und tierschutzrelevanten Arbeit zu Gunsten der Wildtiere.
Nützliche Dokumente i.S. Nachsuche
- AGJ Merkblatt "Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachsuche"
- AGJ "Checkliste für die Organisation der Nachsuchen bei Gesellschaftsjagden"
- AGJ "Der Begriff der fach- und zeitgerechten Nachsuche"
- Schweizer Jäger 06/16 "Nottötung von Wild" Univ. Doz. Dr. Armin Deutz
- Jagd & Natur "Nottötung von Wildtieren" Dr. Walter Müllhaupt
- Die richtige Entscheidung am Anschuss
- Richtlinie Nachsuchenwesen (2023)
Befreiung Hundetaxe Aargau
Gemäss § 16 HuG und § 22 HuV werden im Einsatz stehende Schweisshunde von der Hundetaxe im Kanton Aargau befreit. Hundehaltende reichen der Gemeinde für die Befreiung von der Hundetaxe erforderlichen Unterlagen ein. Im Einzelnen sind dies für Schweisshunde: Nachweis der bestandenen Prüfung und Bescheinigung des Obmanns der Jagdgesellschaft über den Einsatz als akreditierter Schweisshund.
Formular Bescheinigung Obmann als pdf
Formular Bescheinigung Obmann als Word-Datei