22] Umtriebsentschädigung Wild

Mai
2019 

Was früher ein von der Jagdgesellschaft vergüteter Job war, ist heute eine gemeinwirtschaftliche Leistung an der Allgemeinheit. Gemeint ist der Einsatz bei verunfallten Tieren am Strassenrand.

Die kurz gefasste Leitlinie sieht eine moderate Entschädigung in der Form einer Pauschale von 200 Franken vor. Die Entschädigung steht dem Jagdverein zu. Es wird ins Ermessen des Jagdvereins gestellt, ob er überhaupt solche Forderungen an die obligatorische Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters richten will und wie er, falls er sich dazu entschliesst, die Entschädigungen verwenden will.

 

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