35] Vorbereitung auf die Neuverpachtung
August |
Erkenntnisse aus der letzten Verpachtung der Jagdreviere An der Herbstversammlung vom 28. Sept. 2022 war unter anderem die rechtzeitige Vorbereitung der Jagdgesellschaften auf die nächste Pachtperiode ein Thema. Sowohl Thomas Stucki, Leiter Sektion Jagd und Fischerei, wie auch Vera Beerli, Rechtskonsulentin Jagd Aargau, haben ihre Erkenntnisse aus der letzten Jagdrevierverpachtung 2019-2026 erläutert.
» § 3 - 7 Aarg. Jagdgesetz (AJSG) |
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34] Teilrevision Aarg. Jagdverordnung per 1.1.2023
Novemer |
Kleine Revision Jagdverordnung 2023 Mit der vorliegenden kleinen Jagdverordnungsrevision, die auf den 1.1.2023 in Kraft tritt, konnten einige Anliegen des AJV Jagd Aargau umgesetzt werden. Insbesondere die gesetzliche Grundlage für die Entschädigung der Jagdaufsicht bei Einsätzen im Strassenverkehr war ein vielgehegter Wunsch. Aber auch die Erweiterung der Bejagungsmöglichkeit auf Rehwild; die Anpassung der Nachsuche-Pflicht; die Vereinfachung der Rehwildabschussplanung und die neue Regelung bei Fehlabschüssen sind Anliegen, die von einer grossen Zahl unserer Mitglieder unterstützt werden. » Synopse Aarg. Jagdverordnung 2022/2023 |
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33] Aargauer Waldgesetz - Anhörung JagdAargau
September |
Das Aarg. Waldgesetz wird teilrevidiert Mit der Teilrevision des Aarg. Waldgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Schutzwaldpflege auch im Aargau umgesetzt und mit Beiträgen unterstützt werden kann. Das Waldgesetz soll zudem an verschiedene veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Vorgesehen sind dabei «Zonen für intensive Formen der Freizeitnutzung» im Wald. In der vor kurzem abgeschlossenen Anhörung äussert sich JagdAargau vor allem zur vorgesehenen gesetzlichen Verankerung der Bestimmung des geltenden Richtplans, wonach Gemeinden für intensive Formen der Freizeitnutzung raumplanerische Zonen ausscheiden können. Die Beunruhigung des Lebensraumes der Wildtiere darf nicht ausgedehnt werden.
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32] Thesen Vision Jagd 2025
August |
„Grundlagen Das Projekt „Vision Jagd 2025“, das helfen soll Rahmenbedingungen sicherzustellen, welche im Aargau weiterhin die Ausübung einer freiheitlichen und verantwortungsvollen Jagd gewährleisten, hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. In einem Papier werden die Thesen und Massnahmen aufgezeigt, die aus den Inputs des Zukunftsseminars erarbeitet worden sind. In einem weiteren Schritt werden jetzt die vorgeschlagenen Massnahmen konkretisiert. » Mitteilungsblatt Nr. 32 "Thesen Jagd 2025" |
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31] Impulse für Vision Jagd 2025 Zukunftsseminar
Januar |
Zukunftsseminar vom 13. Jan. 2022 Das Zukunftsseminar vom 13. Januar 2022 im Gesundheitszentrum Süssbach, Brugg, war mit 110 Teilnehmern sehr gut besucht. Aus dem Seminar „Vision Jagd 2025“ sollen Erneuerungsvorschläge hervorgehen, die in den anschliessenden Prozess einer möglichen Gesetzesrevision einfliessen können. Das beiligende Mitteilungsblatt Nr. 31 zeigt noch keine Ergebnisse, viel mehr eine eindrückliche Schilderung über den Ablauf, die Interessen und die Wünsche der Aargauer Jägerschaft. |
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30] Vision Jagd Aargau 2025 - Rehkitz-Markierung Schweiz
Oktober |
Zukunftsseminar Jagd Aargau Nach der Ablehnung des revidierten Eidgenössischen Jagdgesetzes 2020 stehen offene Punkte zur weiteren Jagdausübung im Kanton Aargau an. Mit Regierungsrat Stephan Attiger konnte vereinbart werden, dass JagdAargau in einer breiten Vernehmlassung Ideen für die zukünftige Jagdentwicklung erarbeiten kann. Wir müssen uns in den wichtigsten Punkten darüber einig sein, wohin wir wollen. Um Klarheit darüber zu erlangen, sollen jetzt in einem zweistufigen Vorgehen die Grundlagen für einen Massnahmenplan für die nächsten Jahre herauskristallisiert werden. Spannende Erkenntnisse aus einem Langzeitprojekt Ziel des Langzeitprojektes "Rehkitz-Markierung Schweiz" ist es, neue Erkenntnisse zur Biologie des Rehwildes und Grundlagen für Managemententscheide zu gewinnen sowie die Strukturen der lokalen Bestände und deren Dynamik besser kennenzulernen. Inzwischen sind rund 20000 Rehkitze markiert worden, von denen rund 4000 später wieder aufgefunden worden sind. Aktuell werden jährlich rund 800 Kitze mit einer kleinen Ohrmarke versehen. |
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29] Biken neben dem Waldweg verboten
August |
Verbotene nachteilige Nutzung im Wald Seit einigen Jahren steigt die Zahl von Bikern, welche abseits der Wege durch den Wald fahren. Im Kanton Aargau ist dies verboten. Allerdings hapert es bei der Durchsetzung dieser Vorschrift durch die Behörden. Interessenabwägung zwingend Da Ausnahmebewilligungen vom Gesetz ausdrücklich vorgesehen werden, müssen in jedem Einzelfall die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden. |
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28] Jungtierrettungsaktion zum 10. Mal durch Stiftung Wildtiere Aargau
Mai |
Seit mehr als 10 Jahren setzt sich die Stiftung Wildtiere Aargau für die Förderung eines gesunden Wildbestandes sowie die Bewahrung und Schaffung natürlicher Lebensräume für die heimischen Wildtiere ein. Ein Schwerpunkt in der Tätigkeit ist die Aktion „Rettet die jungen Wildtiere“, die jetzt bereits zum elften Mal durchgeführt wird. Im Vordergrund der Aktion „Rettet die jungen Wildtiere“ stehen zwar die Rehkitze. Wiesen, insbesondere Heuwiesen, bieten aber auch anderen Säugern – etwa Feldhasen und Füchsen – sowie bodenbrütenden Vögeln, Amphibien, Lurchen und zahlreichen Insekten einen Lebensraum. |
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27] Hundeprüfungen, Online-Statistik und Abstimmung
September |
Um uns herum «tobt» zur Zeit der Abstimmungskampf um die Deutungshoheit im Einsatz für Natur und Wild. Jagd Aargau hat dazu Stellung bezogen, am 27.9.2020 wissen wir mehr. Wie immer das Resultat ausfällt, die Vorfreude auf die Gesellschaftsjagd wird dadurch nicht getrübt. Dazu wünschen wir allen ein kräftiges Waidmannsheil mit meinem speziellen Glückwunsch den neu geprüften Hundeführerinnen und –führern.
- Eignungsprung Apport/Wasser |
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26] Onlinestatistik - Verzicht auf Namenserfassung
Juli |
Der Einsatz von Jagd Aargau im Zusammenhang mit der Einführung der Online-Jagdstatistik hat etwas bewegt. Den Bedenken aus der Jägerschaft in Bezug auf den Schutz von Personendaten soll Rechnung getragen werden, dass auf die Personalisierung der Daten – das heisst auf die Erhebung der Namen des Jägers oder der Jägerin, welche Daten in die Online-Statistik eingeben – verzichtet wird. Dazu muss die Software der Online-Statistik angepasst werden. Wie die Abteilung Wald erklärt, werden bis Mitte August die dazu notwendigen Anpassungen vorgenommen. Dabei werden die Personendaten vollständig aus der App entfernt. Wie die Abteilung Wald aber betont, ist die Erhebung der Angaben zur Lokalität/Verortung, zum Datum und zum Gewicht beim Schalenwild gestützt auf die vorhandenen Rechtsgrundlagen zulässig. » Mitteilungsblatt Nr. 26 |
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25] Onlilnestatistik - Einwendung gegen das vorliegende Projekt
Dezember |
Aufgrund der Erkenntnisse einer Arbeitsgruppe von Jagd Aargau, aber auch der Reaktionen aus der Jägerschaft, hat JagdAargau in geeigneter Form Einwendung gegen die Online-Jagdstatistik – wie sie aufgegleist ist und bereits 2021 obligatorisch werden soll – erhoben. Gleichzeitig sind Gespräche mit dem Departement eingeleitet worden mit dem Ziel einer für alle Seiten einvernehmlichen Lösung.
» Mitteilungsblatt Nr. 25 "Jagdstatistik Online"
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24] Aussenansicht auf die Aargauer Jagd - Revierjagd ist eine gute Lösung
November |
„Für mich ist die Revierjagd eine gute Lösung“, In seinem persönlichen Fazit kommt der Verfasser der Arbeit zum Schluss: „Für mich ist die Revierjagd eine gute Lösung. Die Jäger kennen ihre Reviere und können sie dementsprechend pflegen. Da ich während des Entstehens meiner Arbeit einige Jäger kennenlernen durfte, weiss ich, dass viele von ihnen ihr Hobby ernst nehmen und sich verpflichtet fühlen, das Beste für die Natur und die Tiere zu tun. Ich denke, dass wir trotz allem dankbar sein sollten, dass Jäger so viel Zeit und Kraft in etwas stecken, das eigentlich uns allen gehört und auch von uns allen genutzt wird.“ |
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23] Digitalisierung / Rothirsch im Aargau
22] Umtriebsentschädigung Wild
Mai |
Was früher ein von der Jagdgesellschaft vergüteter Job war, ist heute eine gemeinwirtschaftliche Leistung an der Allgemeinheit. Gemeint ist der Einsatz bei verunfallten Tieren am Strassenrand. Die kurz gefasste Leitlinie sieht eine moderate Entschädigung in der Form einer Pauschale von 200 Franken vor. Die Entschädigung steht dem Jagdverein zu. Es wird ins Ermessen des Jagdvereins gestellt, ob er überhaupt solche Forderungen an die obligatorische Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters richten will und wie er, falls er sich dazu entschliesst, die Entschädigungen verwenden will. |
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21] Afrikanische Schweinepest ASP
April |
Für die Eintragung der Afrikanischen Schweinepest und die Verschleppung über weite Distanzen ist nicht das Wildschwein sondern der Mensch das Hauptproblem. Die Früherkennung der Viruskrankheit, die neben den Wildschweinen auch die Hausschweine gefährdet, ist sehr wichtig. Der Jagdaufsicht kommt dabei zentrale Bedeutung zu. Der Veterinärdienst ruft daher auf, bei Totfunden von Wildschweinen und Tieren, die bei Hegeabschüssen erlegt wurden, konsequent Tupferproben von Blut oder Milz und bei stark zersetzten Kadavern nach Möglichkeit Knochenmarkproben zu nehmen. Befürchtet wird die Einschleppung der ASP sowohl in Hausschweinbestände als auch in Wildschweinpopulationen. In beiden Fällen dürfte der Mensch das Hauptrisiko sein. „Über grössere Distanzen wird das Virus durch menschliche Aktivitäten verbreitet“, erklärt die Kantonstierärztin. „Infizierte kranke und geschwächte Wildschweine wandern nicht mehr weit, sondern verkriechen sich eher.“ Man rechne aufgrund von Daten aus dem Baltikum mit einer Ausdehnung der ASP alleine durch Wildschweine über eine Distanz von 20 bis 30 Kilometern im Jahr. „Die Einschleppung der ASP in Wildschweinbestände“, so Barbara Thür, „erfolgt in einem ASP-freien Land meistens durch unsachgemäss in der Natur entsorgte Lebensmittel oder wenn Wildschweine Zugang zu Siedlungsabfällen haben“.
» Wildkrankheiten Afrikanische Schweinepest ASP » Mitteilungsblatt Nr. 21 "Afrikanische Schweinepest ASP"
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20] Frangible-Munition für den Fangschuss
August |
Die Nottötung von verletzten Wildtieren kann Jägerinnen und Jäger – insbesondere aber die Organe der Jagdaufsicht – in heikle Situationen bringen. Oft ist wird die Abgabe eines Fangschusses problematisch. Als Hilfsmittel in solchen Situationen steht so genannte Frangible-Munition zur Verfügung. Jagd Aargau hat jetzt ein Grundlagenpapier für den Einsatz dieser Spezialmunition erarbeitet. Gemäss Jagdverordnung sind für den Fangschuss aus naher Distanz, wie er bei Nottötungen zur Anwendung gelangt, Faustfeuerwaffen und Einsatzpatronen in Flinten (Mindestkaliber .22) gestattet. Weil es beim Einsatz der vorgeschriebenen Munition aber zur Gefährdung der Umgebung – und im ungünstigsten Fall zu Sach- oder gar zu Personenschaden – kommen kann, ist für solche Fälle Spezialmunition, so genannte Frangible-Munition, verfügbar. Bei dieser Munition besteht das Geschoss aus gesinterten Metallpartikeln. Das Geschoss zerplatzt beim Auftreffen auf harte Ziele, zum Beispiel auf Asphaltstrassen oder Steine, nicht jedoch beim Auftreffen auf weiche Ziele. Die wichtigste Eigenschaft der Frangible-Munition besteht darin, dass eine Gefährdung von Objekten, die sich hinter dem Ziel befinden, vermieden wird. Florian Wahl gibt aber zu bedenken: „Frangible-Munition ist letale Munition.» » Grundlagenpapier Frangible-Munition » Mitteilungsblatt Nr. 20 "Frangible-Munition" ◊ Waffen und Munition (Frangible)
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19] Wildbrethygiene, Ausbildung mit Fachkundeausweis
18] Schwarzwildgewöhnungsgatter
2017 |
Jagdhunde sammeln im Schwarzwildgewöhnungsgatter Erfahrungen mit Wildschweinen und lernen deren Wehrhaftigkeit kennen. Der Hundeführer hat die Möglichkeit, das Verhalten seines Hundes anzupassen und somit den Hund – und auch das Schwarzwild – vor Verletzungen zu schützen. Die Zulassungsbedingungen und die Gatterordnungen, die unbedingt einzuhalten sind, können unter der jeweiligen Website nachgelesen werden. Ebenfalls kann über diese Homepage ein freier Termin gebucht werden. > Schwarzwildgewöhnungsgatter Elgg ZH > Schwarzwild Altmühlthal, Bayern
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17] Nachsuche - Leitlinien als Hilfsmittel für Wild und Jäger
16] Leinenpflicht - a de Leine isch er en Feine
15] Jagdliche Leistungen für die Allgemeinheit - 11 Mio durch Aargauer Jäger
14] Einstz in heiklen Situationen
13] Keine generelle Arrondierung von Revieren - Regierungsrat glättet die Wogen
12] Umfrage - am Puls der Basis
11] Revision Aarg. Jagdverordnung - Anpassung an eidg. Vorschriften
Mitteilungsblätter