Revidierte Eidg. Jagdverordnung 2021

Der Bundesrat genehmigt revidierte Jagdverordnung
Am 30. Juni 2021 hat der Bundesrat die überarbeitete Jagdverordnung genehmigt und auf den Beginn der Sömmerungssaison am 15. Juli in Kraft gesetzt. Die angepasste Verordnung respektiert das Resultat der Volksabstimmung über das revidierte Jagdgesetz. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenz für Eingriffe in ein Rudel bleibt beim Bund. Damit erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Sie verlangten, dass nach der abgelehnten Revision des Jagdgesetzes durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen sei. Es wird den Kantonen nun erlaubt, rascher in Wolfsbestände einzugreifen.

Wolfsrudel dürfen gemäss der angepassten Jagdverordnung reguliert werden, nachdem 10 Schafe oder Ziegen gerissen worden sind. Bisher waren es 15 gerissene Tiere. Risse dürfen wie bisher nur angerechnet werden, wenn die Bauern zuvor Herdenschutzmassnahmen ergriffen haben (Umzäunung der Herden oder Schutzhunde). Bei grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden, Lamas und Alpakas ist die Schadenschwelle nun präzisiert: Zwei Risse reichen aus für einen Eingriff in ein Rudel. 

Zudem wird der Herdenschutz gestärkt, wodurch sich Konflikte vermeiden lassen.

» Medienmitteilung 30.6.2021
» Revidierte Jagdverordnung (PDF, 427 kB)
» Erläuternder Bericht (PDF, 225 kB)
» BAFU: Wolf 

 

Revision Eidg. Jagdverordnung

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung
Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung eröffnet. Mit der revidierten Verordnung erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Diese verlangten, dass nach der Ablehnung der Jagdgesetzrevision durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen ist. Dies soll den Kantonen ermöglichen, bei Konflikten mit der Nutztierhaltung rascher in Wolfsbestände eingreifen zu können. So soll das Nebeneinander von Menschen, Wölfen und Nutztieren möglich bleiben. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2021. Es sollen die Art. 4bis, 9bis und 10ter geändert werden. Die Verordnung soll am 15. Juli 2021 in Kraft treten.

Die Vorlage beruht auf dem bisherigen Jagdgesetz und tangiert die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone nicht substanziell. Durch die Erhöhung des Beiitragssatzes des Bundes an die «weiteren wirksamen Massnahmen der Kantone» erhöhen sich die Kosten für den Herdenschutz beim Bund um geschätzte 500'000.- Franken (heute rund 3 Mio. Franken). Die Vorlage hat leicht positive finanzielle Auswirkungen auf die Kantone, indem der höhere Finanzhilfebeitrag des Bundes für die sogenannten «weiteren Massnahmen der Kantone im Herdenschutz» deren Budget im geringen Umfang entlasten kann.

Die Vorlage hat keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Mit der Vorlage werden erleichterte Eingriffsmöglichkeiten für die Kantone bei Wolfsrudeln und bei Einzelwölfen geschaffen, was zur Entspannung bei der Bevölkerung im Berggebiet beitragen wird. Die Vorlage leistet somit einen Beitrag zum Schutz der Alpwirtschaft.

 

JA zum fortschrittlichen Jagdgesetz

Am 27. September 2020 stimmen wir über die Zukunft der Jagd ab. Verschiedene Tier- und Naturschutzorganisationen haben gegen das revidierte Jagdgesetz das Referendum ergriffen.

Der Vorstand von JagdAargau ist zusammen mit JagdSchweiz und dem Komitee Pro Jagdgesetz vom neuen Gesetz überzeugt: Es schafft mehr Sicherheit, fördert die Artenvielfalt, verstärkt den Schutz der Kulturlandschaft und ermöglicht die Pflege der Jagd auf fortschrittliche Art und Weise.

Wir werden die Abstimmung über das neue Jagdgesetz gewinnen, wenn auch die bevölkerungsreichen Kantone im Mittelland sich dafür einsetzen. Jäger, Bauern und alle Naturinteressierte sind gefragt.

Helfen Sie uns im Kampf für ein fortschrittliches Jagdgesetz mit mehr Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Mit vereinten Kräften gewinnen wir die Abstimmung für das neue Jagdgesetz und sichern damit die Zukunft einer nachhaltigen und fortschrittlichen Jagd.

Unterstützen Sie die Kampagne von JagdSchweiz, dem Schweizer Bauernverband und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete.

Wir danken für die Unterstützung.

 

Unterstützen Sie die Kampagne

§ Jagdgesetz (Änderungen im Gesetzestext)

Vergleich altes und neues Gesetz

Π Medienmitteilung JagdSchweiz vom 13. Jan. 2020

Das neue Gesetz aus wildbiologischer Sicht (SGW)

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Argumente ...

Sicherer für Tier, Natur und Mensch.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

Das neue Jagdgesetz ist eine fortschrittliche Grundlage für den nachhaltigen Umgang mit unseren Wildtieren. Diese Argumente sprechen für die Vorlage:

  • Die Berufsjäger des jeweiligen Kantons (Wildhüter) regulieren bei Bedarf geschützte Arten nach klaren Regeln

  • Das Gesetz nimmt die Kantone vermehrt in die Verantwortung

  • Das Gesetz ermöglicht ein ausgewogenes Nebeneinander aller Naturnutzer

  • Wildtierkorridore sichern die Wanderungsbewegungen der Wildtiere

  • Die Schäden von Land- und Forstbesitzern werden minimiert

 

Artenvielfalt fördern.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

  • Die im Gesetz vorgesehene Bundesunterstützung von Zugvogelreservaten und Schutzgebieten fördert die Lebensräume der freilebenden Wildtiere

  • Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit gelten im neuen Jagdgesetz als Leitlinien und werden gestärkt

  • Die Artenvielfalt wird gefördert, was die Ökosysteme stabilisiert und zum Schutz des Klimas beiträgt

 

Kulturlandschaft schützen.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

  • Auch Überpopulationen von geschützten Arten führen zu Schäden an Natur- und Kulturlandschaft

  • Das Gesetz gibt den Kantonen die Kompetenz, diese Schäden mit gezielten Massnahmen zu minimieren.

  • Das Gesetz ermöglicht das Nebeneinander von wilder und gepflegter Natur und sichert somit die Landwirtschafts- und Tourismusgebiete

 

Traditionen pflegen.
Fortschrittliches Jagdgesetz JA.

  • Jägerinnen und Jäger, Bäuerinnen und Bauern pflegen Traditionen, die so alt sind wie die Menschheit

  • Insbesondere die Landwirte in den Bergzonen leisten einen hohen Beitrag für die Biodiversität

  • Dahinter stehen viel Fachwissen, handwerkliches Können und eine hohe Achtung vor Tier und Natur

  • Die Traditionen entwickeln sich ständig weiter: Die heutigen Jägerinnen und Jäger befolgen strenge Regeln und Pflichten

  • Sie legen anspruchsvolle Prüfungen ab, erfüllen regelmässig den Nachweis der Treffsicherheit und sind zur Nachsuche von verletzten Tieren verpflichtet

  • Die Kantone haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie das Management der Wildtiere in ihren Lebensräumen beherrschen

  • Die Jagd geniesst eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung

 

 

Teilrevision Eidg. Jagdgesetz

Die 2015 vom Parlament angenommene Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» (14.3151) verlangt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssen zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen.

Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Regulierende Eingriffe sind zudem nicht nur für Bestände des Wolfs vorgesehen, sondern auch für andere konfliktträchtige geschützte Arten – sofern trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen. Zu diesen Arten gehören wie bereits beschlossen der Steinbock und der Höckerschwan, und je nach Debatte im Parlament können noch weitere Tierarten wie Biber oder Luchs dazu kommen.

Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden. Die Jagdberechtigung ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton; die Erteilung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Voraussetzung dafür ist weiterhin eine bestandene Jagdprüfung, für die der Bund den Kantonen neu die Prüfungsgebiete «Wildtierbiologie», «Arten- und Lebensraummanagement», «Tierschutz» sowie «Umgang mit Waffen» vorgeben soll. Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdprüfungen sollen künftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.

Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt: Neu sollen Moorente und Rebhuhn geschützt, die Saatkrähe als jagdbar erklärt, die Schonzeiten für Wildschwein und Kormoran verkürzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten wird angepasst: So sollen Damhirsch, Sika und Mufflon, gestützt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, künftig ganzjährig jagdbar sein.

 

» Bundesrat verabschiedet Botschaft für dei Teilrevision des Jagdgesetzes

» Stellungnahme JagdSchweiz zur Revision der Eidg. Jagdgesetzes