Statuten
Statuten Jagd Aargau
Der seit 1883 unter dem Namen «Aargauischer Jagdschutzverein (AJV)» bestehende Verein mit Domizil am Sitz des Sekretariates bezweckt insbesondere:
- die Sammlung der aargauischen Jagdgesellschaften, Jäger und weiterer Personen, die dem Weidwerk nahestehen,
- die Förderung des aargauischen Jagdwesens sowie die Unterstützung von und die Zusammenarbeit mit jagdlichen und jagdverwandten Organisationen,
- die Mitwirkung und Beratung bei der Lösung jagdlicher Fragen,
- die zeitgemässe Ausbildung der Jungjäger und die Weiterbildung der Jägerschaft,
- die Pflege des jagdlichen Brauchtums, die Förderung der Schiessfertigkeit sowie die Ausbildung und Führung der Jagdhunde.
Die Bezirksversammlungen, die alle im betreffenden Bezirk wohnenden oder als Pächter eingetragenen Mitglieder umfassen und periodisch vom Bezirksdelegierten einberufen werden, dienen vor allem der Meinungsbildung, dem Erfahrungsaustausch und der Information.