April 2017 |
Die Jagd bewegt sich oft sozusagen in „verminten“ Gebieten. Das trifft auch auf den Bereich der Nachsuche zu. Es gibt (auch) zur Nachsuche zwar gesetzliche Vorschriften. Aber sie lassen oft Raum für Interpretation zu. Immerhin hat sich das Bundesgericht im vergangenen Jahr nicht nur klar zur Pflicht zur Nachsuche geäussert, sondern auch festgestellt, dass das Unterlassen der Nachsuche gegen das Tierschutzgesetz verstösst. Zum Schutz der Wildtiere – aber auch der Jägerinnen und Jäger – hat jetzt Jagd Aargau „Leitlinien für die Nachsuche“ erarbeitet, die als Hilfsmittel dienen sollen.
» Leitlinien Nachsuche
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